Probetraining beim SVG

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    Teilnahme am Probetraining nur nach Voranmeldung.

    Wenn Sie Ihr Kind zu einem Probetraining bei der SVG GW Bad Gandersheim teilnehmen lassen möchten, so bitten wir um eine telefonische Voranmeldung beim Trainer / Jugendleiter, oder einem persönlichen Ansprechen beim Trainer zu den Trainingszeiten.

    Falls Ihr Kind in einem anderen Verein zu einem Training schon mal war oder dort schon angemeldet ist, ist eine Vormeldung beim Trainer und Freigabe zum Probetraining beim Stammverein erforderlich.

    Hierzu können Sie dem Stammverein den Antrag für ein Probetraining zukommen lassen.

    Jugendspieler / Jugendspielerinnen mit einem Spielerpass müssen leider vor einem Probetraining vom Stammverein für das Training / Testspiel freigegeben werden, welches durch die Jugendordnung eingeführt worden ist.

     

    Die Jugendordnung zu Teilnahme am Probetraining.

    Die Jugendordnung des Niedersächsischen Landesverbandes ist in der Fassung von 2022 in einem wesentlichen Punkt dahin geändert worden, das Probetraining von Jugendspieler / Jugendspielerinnen nur mit Genehmigung des Stammvereins durchgeführt werden dürfen.

    Zuwiderhandlungen können mit eine Geldstrafe von bis zu 200€ für den neuen Verein der das Probetraining durchführt, bestraft werden.

    Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen, jegliche neue Jugendspieler/-spielerin zu einem Probetraining über Vorvereinsangehörigkeiten zu fragen. Dies kann auch mehrere Jahre her sein, da die Jugendordnung keine zeitliche Einschränkung vorgibt.

    Hier der Auszug aus der aktuellen Jugendordnung, Stand 2024:

    Teilnahme von Spielern am Training und an Freundschaftsspielen anderer Vereine

    Den Vereinen ist es untersagt, Junioren/Juniorinnen aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen oder diese in Freundschaftsspielen sowie in Turnieren einzusetzen. Dies ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis besitzt, seine schriftliche Zustimmung erteilt hat oder ein Gastspielrecht gem. § 9 Abs. 1 SpO erteilt wurde. Wurde der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis besitzt, spätestens 7 Tage vor Teilnahme am Training oder Freundschaftsspiel schriftlich (DFBnet-Postfachsystem) vom anderen Verein informiert, so gilt die Zustimmung auch als erteilt, wenn der Teilnahme des Spielers nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem Training/Spiel schriftlich(DFBnet-Postfachsystem) widersprochen wird. 

    Die gesamte Jugendordnung ist beim NFV zu finden: NFV-Link 

     

    KPK